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Kostenvoranschlag · Schadenkalkulation

Kostenvoranschlag und Schadenkalkulation bei kleineren Schäden

Nicht jeder Schaden braucht ein Vollgutachten. Wir prüfen anhand von Fotos oder vor Ort, welche Form der Schadenkalkulation zu Ihrem Fall passt – damit Sie weder zu viel noch zu wenig beauftragen.

Kleinere Schäden richtig einordnen

Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder Vollgutachten?

Nicht jeder Schaden braucht ein vollständiges Gutachten – aber mancher Schaden, der klein aussieht, ist keiner. Ein Kostenvoranschlag beziffert die voraussichtlichen Reparaturkosten. Er ist schnell erstellt und für Bagatellschäden oft ausreichend. Sobald jedoch Wertminderung, Nutzungsausfall oder ein längerer Werkstattaufenthalt im Spiel sind, fehlen im Kostenvoranschlag genau die Positionen, die den Unterschied ausmachen.

Deshalb beginnen wir bei kleineren Schäden mit einer Einschätzung: Anhand von Fotos oder einer kurzen Besichtigung sagen wir Ihnen, welche Form der Schadenkalkulation zu Ihrem Fall passt – Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder Unfallgutachten. So beauftragen Sie weder zu viel noch zu wenig.

Die Kalkulation selbst erfolgt nach Herstellervorgaben mit aktuellen Teilepreisen und Arbeitswerten – als Grundlage für Werkstatt, Versicherung oder Ihre eigene Entscheidung, ob sich die Reparatur lohnt.

Im Vergleich

Drei Wege, einen Fahrzeugschaden zu beziffern

Welche Form passt, hängt von Schadenhöhe, Haftungslage und dem Zweck der Kalkulation ab.

Kostenvoranschlag

Reparaturkosten auf Basis einer Kalkulation nach Herstellervorgaben. Schnell, kompakt, für Bagatellschäden ohne weitere Ansprüche.

Kurzgutachten

Kalkulation plus Fotodokumentation und Schadenbeschreibung. Für überschaubare Schäden, die dennoch beweissicher festgehalten werden sollen.

Vollgutachten

Die vollständige Bewertung mit Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie Nutzungsausfall-Einstufung. Der Standard beim Haftpflichtschaden.

Typische Fälle

Wann eine Schadenkalkulation der richtige Weg ist

  • Parkrempler und kleine BlechschädenEin Kratzer im Stoßfänger, eine Delle in der Tür, ein beschädigter Außenspiegel – Schäden, die klar abgegrenzt und ohne Folgeschäden sind.
  • Eigenverschuldeter SchadenSie möchten wissen, was die Reparatur kostet, bevor Sie entscheiden, ob Sie die Kaskoversicherung in Anspruch nehmen oder selbst zahlen.
  • Entscheidung Reparatur oder VerkaufEine belastbare Kalkulation zeigt, ob sich die Instandsetzung bei einem älteren Fahrzeug noch lohnt.
  • Zweitmeinung zum WerkstattangebotSie haben einen Kostenvoranschlag der Werkstatt und möchten ihn unabhängig prüfen lassen.
  • Unsicherheit über die SchadenhöheSie wissen nicht, ob der Schaden unter oder über der Bagatellgrenze liegt – wir schauen uns das an, bevor Sie etwas beauftragen.
Ablauf

So läuft die Schadenkalkulation ab

1

Fotos oder Anruf

Sie schicken uns Fotos des Schadens oder beschreiben ihn kurz – per WhatsApp, Telefon oder Formular.

2

Einschätzung

Wir sagen Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein Kurz- bzw. Vollgutachten sinnvoll ist – und was das jeweils bedeutet.

3

Besichtigung

Für die Kalkulation besichtigen wir das Fahrzeug vor Ort in Berlin oder Brandenburg.

4

Kalkulation

Sie erhalten die Schadenkalkulation als Dokument – für Werkstatt, Versicherung oder Ihre eigene Entscheidung.

Kostenvoranschlag für kleinere Fahrzeugschäden – Detailmotiv – KI-Szene
Kleiner Schaden

Erst prüfen, dann beauftragen

Schicken Sie uns Fotos vom Schaden – wir sagen Ihnen, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein vollständiges Gutachten sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Fragen zu Kostenvoranschlag und Schadenkalkulation

Wann reicht ein Kostenvoranschlag statt eines Gutachtens?
Bei kleinen, klar abgegrenzten Schäden – etwa einem Kratzer im Stoßfänger oder einer kleinen Delle – ohne Wertminderung, ohne längeren Ausfall und ohne Streit über den Hergang. Als Orientierung wird häufig eine Bagatellgrenze von rund 750 Euro genannt. Liegt der Schaden erkennbar darüber oder sind weitere Positionen betroffen, ist ein Unfallgutachten die bessere Wahl.
Was steht nicht im Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag weist nur die voraussichtlichen Reparaturkosten aus. Merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungs- und Restwert stehen nur im Gutachten. Wer nur einen Kostenvoranschlag einreicht, verzichtet auf diese Positionen meist unbemerkt.
Wer zahlt den Kostenvoranschlag?
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören auch die Kosten einer erforderlichen Schadenkalkulation grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei eigenverschuldeten Schäden oder Kaskofällen tragen Sie die Kosten in der Regel selbst – wir nennen sie Ihnen vorab.
Kann ich auf Basis des Kostenvoranschlags abrechnen, ohne zu reparieren?
Die sogenannte fiktive Abrechnung ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber Einschränkungen – etwa bei der Umsatzsteuer oder bei Verweisen der Versicherung auf günstigere Werkstätten. Ob und wie das in Ihrem Fall sinnvoll ist, ist eine rechtliche Frage; auf Wunsch vermitteln wir an eine Verkehrsrechtskanzlei. Wir selbst erbringen keine Rechtsberatung.
Was ist ein Kurzgutachten?
Ein Kurzgutachten liegt zwischen Kostenvoranschlag und Vollgutachten: Es enthält eine Schadendokumentation mit Fotos und eine Reparaturkalkulation, verzichtet aber auf die umfangreiche Bewertung von Wiederbeschaffungs- und Restwert. Es eignet sich für überschaubare Schäden, bei denen dennoch eine beweissichere Dokumentation gewünscht ist.
Reichen Fotos für eine erste Einschätzung?
Für die Frage, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein Gutachten sinnvoll ist, meist ja. Schicken Sie uns Fotos des Schadens aus etwas Abstand und aus der Nähe – per WhatsApp oder über das Formular. Für die eigentliche Kalkulation besichtigen wir das Fahrzeug.